Schon der Name ist auffällig. Die Wohnstraße in Kassel-Bettenhausen liegt inmitten eines ehemaligen Industriegebiets und wurde „Wohnstraße“ benannt, weil sie von Anfang an ausschließlich den leitenden Angestellten und Mitarbeitern als Wohnquartier diente.

Sie heißt also nicht nur so, sie ist auch eine Wohnstraße.

Bis heute!

 

Heute wohnen hier Bürger aus den verschiedensten Bevölkerungsschichten, die den Reiz einer ruhigen Straße inmitten einer historisch bedeutsamen Industrie-Anlage  zu schätzen wissen.

 

Nach Auflösung der zuletzt zur ENKA-Gruppe gehörenden Industrieanlage und Umwandlung in einen Gewerbepark  wurden die Häuser verkauft und zu Eigentumswohnungen umgewandelt.

Zur gleichen Zeit erkannten Offizielle der Stadt Kassel die Besonderheit dieses Ensembles, zu dem auch noch diverse Verwaltungsgebäude der ehemaligen Spinnfaser gehören und stellten diese Anlage unter Denkmalschutz.

 

Das soll nun überhaupt keine Bedeutung haben??

 

Denn die Unternehmenspark Kassel GmbH, der die Straße gehört, wird hier jetzt ca. 200 mal pro Tag schwere LKWs durchfahren lassen, die die im Gewerbepark liegenden Hallen der Volkswagen AG beliefern.

Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Aus Sicht der Unternehmensvertreter ist durchaus nachzuvollziehen, dass sie für sich die kostengünstigste Variante für eine Werkszufahrt  suchen. Aber kurzfristig „billige“ Lösungen können ganz schön teuer werden.

 

Und andererseits verlangt der Denkmalschutz von den Wohnungseigentümern bei allen Renovierungsarbeiten die Einhaltung von Auflagen. Das bedeutet Mehrkosten und deutliche Einschränkungen bei der Nutzung der Grundstücke.

 

Das muss auch für Unternehmer gelten!!

Es darf nicht aus kommerziellen Interessen in Kauf genommen werden, dass dieses als Kulturdenkmal ausgewiesene Ensemble zerstört wird.

 

Die Behörden verweisen darauf, dass die Straße selbst nicht unter Denkmalschutz stehe. Aber ohne die Straße macht der Denkmalschutz der anliegenden Gebäude doch überhaupt keinen Sinn!

 

Lasst die Wohnstraße, wie sie ist und nutzt die Alternativen, die langfristig den Anwohnern, dem Denkmalschutz und der Volkswagen AG gerecht werden.

 

 

Denkmalschutz geht alle an!!!

 

Aufgrund des Antrages eines Anwohners auf eine „einstweilige Verfügung“ gegen die Baugenehmigung des LKW-Checkpoints und damit die Nutzung der Straße als Werkszufahrt fand am Freitag, den 22.7.05 ein Ortstermin mit dem zuständigen Richter vom Verwaltungsgericht statt.

 

Das Ergebnis war eine „empfohlene“ Einigung darüber, dass zunächst der LKW-Verkehr mit Einverständnis der Anwohner aufgenommen werden kann.

 

Im Gegenzug dürfen die Anwohner weiterhin vor ihren Grundstücken parken!!!

 

Anhand einer schalltechnischen Messung wird danach festgestellt, ob alle Grenzwerte eingehalten werden und aus Gründen von Lärmimmissionen der LKW-Verkehr tatsächlich stattfinden darf.

 

Kontakt:

info@wohnstrasse.de

 
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